In Finnland gibt es sowohl offizielle als auch sogenannte eingebürgerte Flaggentage.
Bei den offiziellen Flaggentagen, die auch gesetzlich festgelegt sind, muss bei öffentlichen Gebäuden die finnische Flagge aufgezogen werden. Dies betrifft die folgenden Tage:
- 28. Februar – Kalevalan päivä/Kalevadagen, Tag der finnischen Kultur
- 1. Mai – vappu/första maj, Tag der finnischen Arbeit
- der zweite Sonntag im Mai – Muttertag
- 4. Juni – puolustusvoimain lippujuhlan päivä/försvarets fanfest, Tag des Flaggenfestes der Armee
- der Samstag zwischen dem 20. Juni und dem 26. Juni eines Jahres – Juhannus, Mittsommerfest und Suomen lipun päivä/Finlands flaggas dag, Tag der finnischen Flagge
- 6. Dezember – itsenäisyyspäivä/självständighetsdagen, Unabhängigkeitstag
- Tage, an denen nationale oder kommunale Wahlen sowie Europawahlen stattfinden oder Volksabstimmungen im ganzen Land abgehalten werden
- der Tag, an dem der Präsident der Republik Finnland ins Amt eingeführt wird
Zusätzlich ist es Brauch, auch an den eingebürgerten Flaggentagen die finnische Flagge aufzuziehen, es ist jedoch keine Pflicht. Von dieser Regelung betroffen sind die folgenden Tage:
- 5. Februar – J. L. Runebergin päivä/Runebergsdagen, Johan-Ludvig-Runeberg-Tag
- 19. März – Minna Canthin päivä/Minna Canthdagen, Minna-Canth-Tag – Tag der Gleichberechtigung
- 9. April – Mikael Agricolan päivä/Mikael Agricoladagen, Mikael-Agricola-Tag der finnischen Sprache
- 27. April – kansallinen veteraanipäivä/nationella veterandagen, Nationaler Veteranentag
- 12. Mai – J. V. Snellmanin päivä/Snellmansdagen, Tag der finnischen Kultur
- der dritte Sonntag im Mai – Gedenktag für die Gefallenen
- 6. Juli – Eino Leinon päivä/Eino Leinodagen, Eino-Leino-Tag, Tag der Dichtung und des Sommers
- 10. Oktober – Aleksis Kiven päivä/Aleksis Kividagen, Aleksis-Kivi-Tag, Tag der finnischen Literatur
- 24. Oktober – Yhdistyneiden Kansakuntien päivä/FN-dagen, UNO-Tag
- 6. November – ruotsalaisuuden päivä/svenska dagen, Tag der schwedischen Kultur
- der zweite Sonntag im November – Vatertag
- 8. Dezember – Jean Sibeliuksen päivä/Jean Sibeliusdagen, Jean-Sibelius-Tag, Tag der finnischen Musik (ab 2011)
Für die Samen und Åländer gibt es zusätzlich eigene Flaggentage für deren offizielle Flaggen.
Regeln zur Beflaggung
Jeder Finne hat das Recht, die finnische Flagge zu hissen, wenn er dies für angebracht hält. Private Anlässe, zu denen häufig die Fahne gehisst wird, sind zum Beispiel Hochzeiten, Geburtstage, die Ehrung besonderer Gäste oder Abiturfeiern. Bei Todesfällen wird Halbmast geflaggt.
Die gesetzlichen Flaggentage sind für staatliche und kommunale Einrichtungen verbindlich und auch an den eingebürgerten Tagen wird von diesen beflaggt. Die meisten Privatleute hissen an diesen Tagen ebenfalls die Fahnen, in Wohnblocks oder -siedlungen wird dies meist vom Hausmeister oder Hausmeisterdienst erledigt.[1]
Die Nationalflagge wird morgens um 8 Uhr gehisst und bei Sonnenuntergang abgenommen – allerdings nicht später als 21 Uhr. Es gibt drei Ausnahmen von dieser Regel:
- am Tag der finnischen Flagge wird die Fahne am Vorabend des Mittsommerfestes um 18 Uhr gehisst und erst am Tag des Mittsommerfestes um 21 Uhr abgenommen
- am Unabhängigkeitstag endet die Beflaggung um 20 Uhr
- an Wahltagen, an denen die Wahllokale bis nach Sonnenuntergang geöffnet sind, endet die Beflaggung um 20 Uhr
Die Beachtung dieser Zeiten sind lediglich für die öffentlichen Einrichtungen des Staates und der Kommunen verbindlich, ihre Beachtung gehört aber zum guten Stil und wird daher in der Regel genau beachtet.
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