Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005

An besonderen Tagen werden in Deutschland vor öffentlichen Gebäuden die Flaggen gehisst. Die Anlässe hierzu sind im Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 festgelegt.

Diese sind:

  • Tag des Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
    (27. Januar) -halbmast-
  • Feiertag der Arbeit (1. Mai)
  • Europatag (9. Mai). Seit 1983 gehört der Europatag zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, wobei er zunächst am 5 Mai begangen wurde, seit 2005 am 9 Mai.
  • Jahrestag der Verkündgung des Grundgesetzes (23. Mai)
  • Jahrestag des 17. Juni 1953. Am 17 Juni wird seit 1955 geflaggt, in der Bundesrepublik zunächst zum „Tag der deutschen Einheit“, nach der Wiedervereinigung zum Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR.
  • Jahrestag des 20. Juli 1944. Der 20 Juli gehört seit 1964 zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen.
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober). Seit 1991 ist der 3 Oktober als „Tag der Deutschen Einheit“ einer der regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage.
  • Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent) -halbmast-
  • Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag
  • Tag der Wahl zum Europäischen Parlament

Die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn werden täglich beflaggt

Zusätzliche Tage für NRW

23 August – Jahrestag der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen 1946
Tag der Wahlen zum Landtag
Tag allgemeiner Kommunalwahlen

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