Bisher galt die Regelung, dass für Großveranstaltungen erst 15 Tage vor Beginn großflächig geworben werden darf. Diese Regelung entfällt ab sofort. Näheres dazu in der Pressemitteilung der Stadt Mannheim.
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Bisher galt die Regelung, dass für Großveranstaltungen erst 15 Tage vor Beginn großflächig geworben werden darf. Diese Regelung entfällt ab sofort. Näheres dazu in der Pressemitteilung der Stadt Mannheim.
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